Häufig gestellte Fragen

Welcher Arzt darf eine logopädische Verordnung ausstellen?

Hausärzte, Kinderärzte, Hals- Nasen- Ohren- Ärzte, Neurologen, Phoniater und Pädaudiologen, Kinder- und Jugendpsychiater, Zahnärzte und Kieferorthopäden

 

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für die logopädische Therapie werden in der Regel von gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten, die über 18 Jahre alt sind, tragen 10 % der Behandlungskosten sowie eine Verordnungsgebühr von 10 Euro. Ausgenommen von der Zuzahlung sind alle Patienten, die von der Krankenkasse befreit sind.

 

Welche Unterlagen werden beim ersten Termin benötigt?

Bringen Sie bitte die Heilmittelverordnung vom Arzt mit, ärztliche oder therapeutische Berichte falls vorhanden, bei Kindern das Untersuchungsheft (U-Heft).

 

Wie lange dauert eine logopädische Therapiestunde?

Die Therapiedauer variiert je nach ärztlicher Verordnung zwischen 30, 45 und 60 Minuten. Die Behandlung findet ein- bis zweimal wöchentlich statt.

Die Termine werden individuell mit Ihnen vereinbart.

 

Werden Hausbesuche durchgeführt?

Bei körperlichen Einschränkungen kann der Arzt einen Hausbesuch verordnen. Die Therapie wird dann bei Ihnen zu Hause oder im Seniorenheim durchgeführt.

DANIELA HEINSSEN

IM BRÜHL 1 | 55218 INGELHEIM

TEL.: 06132 - 57 90 52